Antwort 16.03.2022 von Reinhold Jost SPD
Die Beibehaltung der flächendeckenden Fuchsjagd ist allein, wie bereits beschrieben, im Sinne der Bekämpfung von Seuchen und Krankheiten (Tollwut, Räude, Staupe, Fuchsbandwurm) erforderlich.
Die Beibehaltung der flächendeckenden Fuchsjagd ist allein, wie bereits beschrieben, im Sinne der Bekämpfung von Seuchen und Krankheiten (Tollwut, Räude, Staupe, Fuchsbandwurm) erforderlich.
Wenn es nach mir ginge schon
Jäger:innen sind wichtige Partner:innen für den Umwelt- und Naturschutz. Zwischen Naturschutzverbänden/-initiativen und Jäger:innen muss vermittelt werden.
Zu hohe Wildbestände sind meiner Meinung nach kein Fall für eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft