Die Idee, bei überlasteten Auslandsvertretungen die Erteilung aus Deutschland heraus zu unterstützen, befürworte ich
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Es ist jetzt wichtig, durch Digitalisierung, Unterstützung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und gegebenenfalls die Einbidung von Agenturen die Wartezeiten weiter zu reduzieren. Ich werde dies weiter verfolgen.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle hilfreichen Informationen.
Das Thema Abschiebungen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben. Wie in meiner letzten Antwort geschildert, halte ich die Abschaffung des Sprachnachweises zur Einreise und die Ermöglichung des Spracherwerbs in Deutschland für absolut sinnvoll - sowohl für die Betroffenen, als auch aus Integrationsgesichtspunkten.
Volljährige Kinder können nur in Härtefällen mit- oder nachreisen