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Verpflichtend ist lediglich die Beantwortung durch alle angeschriebenen Männer. Personen anderen Geschlechts können, müssen aber nicht antworten. Eine Verpflichtung zum Wehrdienst erwächst daraus derzeit jedoch zu keiner Zeit und für niemanden.
Für einen Wehrdienst, der auch für Frauen gilt, müsste das Grundgesetz geändert werden. Um das Grundgesetz besonders zu schützen, braucht es für eine Änderungen im Grundgesetz eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Im Moment wäre ein solche Änderung wenig realistisch.
Der Diskussionsprozess rund um das neue Wehrdienst-Modell beginnt gerade erst
Sie haben absolut recht! Nur die verfassungsrechtliche Umsetzung ist derzeit nicht möglich.