Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.
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Antwort 06.01.2023 von Bärbel Bas SPD
Antwort 05.01.2023 von Jonathan Grunwald CDU
Die Beantragung ist leider noch nicht möglich. Ich informiere Sie gerne persönlich, sobald die Beantragung möglich ist.
Antwort 25.01.2023 von Marion Walsmann CDU
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung wird derzeit erarbeitet und soll möglichst unkompliziert erfolgen. Für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer zuständig. Ab wann die Beantragung in Thüringen möglich ist, kann ich auf Grund der Zuständigkeit der thüringischen Staatsregierung nicht sagen.
Antwort 01.08.2023 von Bodo Ramelow Die Linke
hier haben wir mal zusammengefasst, wie es gehen kann.
Antwort 05.01.2023 von Bärbel Bas SPD
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet
Antwort ausstehend von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN