Fragen und Antworten
Wir beabsichtigen nicht nur ein herkömmliches Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, das lediglich die Bereitstellung der Informationen auf Anfrage ermöglicht. Wir wollen darüber hinaus gehen und ein Transparenzgesetz schaffen, das die proaktive Bereitstellung und Abrufbarkeit der Informationen über eine digitale Plattform vorsieht, ohne dass es dazu einer Anfrage oder eines Antrags bedarf. Das halten wir sozusagen für „state of the art“, und diesen zeitgemäßen Standard wollen wir erfüllen.
Es wurde der Eindruck erweckt, Rot-Grün habe ohne Not und aus freien Stücken Mittel gestrichen. Das ist irreführend. Das Land ist verfassungsrechtlich verpflichtet, den Finanzausgleich regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Genau das ist jetzt geschehen. [1]
Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Da es sich bei der Garagenverordnung Bayern um bayerisches Landesrecht handelt, kann ich Ihnen als niedersächsischer Landtagsabgeordneter keine verlässliche Antwort darauf geben.