Wird es bei der Strompreisbremse auch für Kunden von Heiz-/Nachtstrom (Nachtspeicheröfen) eine Lösung geben?

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Jamila Anna Schäfer
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Frage von Annett F. •

Wird es bei der Strompreisbremse auch für Kunden von Heiz-/Nachtstrom (Nachtspeicheröfen) eine Lösung geben?

Sehr geehrte Frau Schäfer,

wann ist denn nun endlich mit einer Lösung für die Kunden von Nachstrom zu rechnen?

MfG Annett F.

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Dass die Preise fast aller Energiequellen deutlich angestiegen sind, ist eine große Belastung für die Bürger*innen. Deshalb ist das Aufladen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit 200 Milliarden Euro ein wichtiger Schritt, um die gestiegenen Kosten abzufedern und so die Menschen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen.

Für das Problem der Nachtspeichertarife hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Lösung erarbeitet, die auf eine Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit ausgerichtet ist. Das bedeutet, dass der Durchschnitt aller Preise eines Monats gebildet wird und zwar auf der Grundlage, wie lange der jeweilige Preis zeitlich gültig war.

Das erkläre ich am besten anhand von Beispielen:

Beispiel 1:

Von 0 – 6 Uhr kostet der Strom 35 Cent und von 6 – 24 Uhr 70 Cent. Das bedeutet, das 6 von 24 Stunden der günstigere Preis von 35 Cent gilt. Die restlichen 18 Stunden gibt es dann den höheren Preis von 70 Cent.

Der Durchschnitt wird nun folgendermaßen berechnet: 35 Cent * 6/24 + 70 Cent * 18/24 = 8,75 Cent + 52,5 Cent = 61,25 Cent

Beispiel 2:

Jede Stunde gilt ein anderer Preis: 0 – 1 Uhr: 33 Cent, 1 – 2 Uhr: 35 Cent, 2 – 3 Uhr: 36 Cent, …

Da jeder Preis nur für eine Stunde gilt, geht der Preis auch nur für 1/24 mit in die Durchschnittsberechnung ein.

33 Cent * 1/24 + 35 Cent * 1/24 + 36 Cent * 1/24 + …

Die durchschnittlichen Tagespreise werden dann weiter zu einem Monatsdurchschnitt verrechnet, indem alle Tagesdurchschnitte addiert werden und anschließend durch die Anzahl der Tage im Monat geteilt werden. Beispielsweise im Januar würde man die Summe aller Tagesdurchschnitte durch 31 teilen.

Dadurch, dass mit dieser Lösung alle Preise nur zeitlich gewichtet in die Rechnung mit einfließen und der Verbrauch zu den unterschiedlichen Zeitpunkten völlig irrelevant ist, erhöht sich die Entlastung für Bürger*innen mit einem zeitvariablen Tarif.

Das Wirtschaftsministerium hat zum Thema Strompreisbremse ein FAQ auf ihrer Webseite hochgeladen. Dort werden Details der Strompreisbremse erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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