Es gibt verschiedene Ausnahmen, z.B. wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht möglich oder zumutbar ist.
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A1-Sprachnachweis, Ehegattennachzug, Visum
Da dies für die SPD eine besonders wichtige Forderung ist, habe ich auch anlässlich Ihres Falls mit verschiedenen Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion noch einmal dazu gesprochen und darauf hingewiesen, dass hier schneller Handlungsbedarf besteht.
Was Sie fordern, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, sondern ist in einem Bundesgesetz geregelt.
was Sie fordern, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, sondern ist in einem Bundesgesetz geregelt.
Was Sie fordern, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, sondern ist in einem Bundesgesetz geregelt. Nichtsdestotrotz unterstütze ich und wir GRÜNE Ihr Anliegen: Wir Bündnisgrüne haben uns sehr dafür eingesetzt, im Koalitionsvertrag den Wegfall des Sprachnachweises vor Einreise zu verankern.