Antwort 12.02.2018 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Sultan Abu Sadr,
Sehr geehrter Herr Sultan Abu Sadr,
(...) über die von Ihnen genannten Projekte ist mir nichts bekannt. Im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur des Niedersächsischen Landtages wurden entsprechende Kooperationsverträge nicht behandelt. (...)
(...) Auch ist zu beachten, dass eine Vollverschleierung nicht unbedingt unter die Religionsfreiheit fällt, da die Verschleierung eher kulturell bedingt ist. Inwieweit die Vollverschleierung erlaubt ist oder nicht und ob sie bspw. unter das Recht auf freie Selbstentfaltung fällt, ist letztendlich eine Grundrechtsabwägung. (...)
Sehr geehrter Herr Reichardt,
ein solches Modell wird in NRW weder angedacht noch praktiziert.
Viele Grüße
Hans Feuß