Am Mittwoch wird mein Kollege Sebastian Schlüsselburg im Ausschuss Recht in der Aktuellen Viertelstunde eine Frage dazu stellen: „Warum hat die Generalstaatsanwaltschaft Maja T. trotz Kenntnis des beim BVerfG anhängigen und im Ergebnis einstweilig erfolgreichen Antrages nach Ungarn ausliefern lassen?“
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Antwort 01.07.2024 von Ines Schmidt Die Linke
Antwort 10.02.2025 von Gollaleh Ahmadi BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Auslieferung von Maja T. an Ungarn trotz einer anhängigen einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht wirft erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf
Antwort 02.07.2024 von Hakan Demir SPD
Die Voraufenthaltsdauer nach kann auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, bei deutschen Sprachkenntnissen auf C1-Niveau, Unterhaltsfähigkeit und dem Nachweis besonderer Integrationsleistungen.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 13.07.2024 von Niclas Herbst CDU
Zahlenmäßig nimmt Deutschland die meisten von ihnen auf, im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist die Zahl der Ukraine-Flüchtlinge aber in Ländern wie Tschechien, Litauen und Polen deutlich höher.
Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD