(...) Dabei ist, wie Sie es ebenfalls tun, klar zu differenzieren zwischen dem modernen, aufgeklärten Islam einerseits und dem archaisch geprägten salafistischen Islamismus andererseits. Moslems, die den Glauben friedlich ausüben und die Werteordnung des Grundgesetzes achten, sind ein Teil unserer Gesellschaft. Wir sollten uns eine Kultur des gegenseitigen Verständnisses, des Respekts und der Anerkennung zum Ziel setzen. (...)
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(...) Die religiöse Prägung einer Gesellschaft hängt maßgeblich davon ab, welcher Glaube bekannt wird. Muslime bekennen ihren Glauben häufig gut wahrnehmbar, während Christen in Deutschland eher einen defensiven Dialog führen, was den Eindruck einer Islamisierung verstärkt. In diesem Zusammenhang hat die Bundeskanzlerin ausdrücklich ermuntert, den christlichen Glauben zu bekennen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich lehne Kleidungsvorschriften an Schulen grundsätzlich ab. Schülerinnen und Schüler sollten selbst darüber entscheiden, welche Kleidung sie anziehen. (...)
(...) Zu den Leistungsberechtigten gehören alle in §1 AsylbLG genannten Ausländer, auch jene, die lediglich eine Duldung nach § 60a des AsylbLG besitzen, oder „vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist“. Für Leistungen an Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel gelten daher vergleichbare Grundlagen wie für Ausländer mit Aufenthaltstitel. In Berlin ist das Land für die Aufnahme, Unterbringung und Gewährung anderer existenzsichernder Leistungen an Asylbewerber sowie an andere nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. (...)