Antwort 14.05.2009 von Angelika Beer PIRATEN
Sehr geehrter Herr Maaß,
Sehr geehrter Herr Maaß,
(...) wer ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, indem er diese Werke aus dem Internet herunterInternet speichert, handelt grundsätzlich rechtswidrig. Nur wenn eine Schranke des Urheberrechts eingreift, fehlt es schon am Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung. (...)
(...) Lassen Sie mich noch eine grundsätzliche Position von mir ansprechen, die ich innerhalb dieser Diskussion für wichtig halte: Die größte Gefahr geht meiner Meinung nach auch nicht von den legalen, sondern von den illegalen Waffen aus. (...)