Antwort ausstehend von Oliver Grundmann CDU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Sanae Abdi SPD
Antwort 12.08.2025 von Katja Maurer Die Linke
Geflüchtete aus der Ukraine, die Bürgergeld beziehen, unterliegen wie alle anderen Empfänger:innen strengen Melde- und Nachweispflichten
Antwort 13.01.2025 von Niklas Waßmann CDU
Grundsätzlich sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Jobcenter überprüfen dies durch regelmäßige Meldetermine und persönliche Vorsprachen.
Antwort ausstehend von Martin Schirdewan Die Linke
Antwort 08.01.2025 von Lars Castellucci SPD
Ukrainerinnen und Ukrainer, die vorübergehenden Schutz genießen, dürfen kurzfristig in die Ukraine reisen, ohne ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren.