Antwort 17.01.2024 von Joe Weingarten SPD
Nein
Nein
Bis 2019, als die Sanktionspraxis noch nicht eingeschränkt oder ausgesetzt war, erhielten generell nur knapp 3 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens eine Sanktion.
In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.
Der Staat ist aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet, seinen mittellosen Bürgerinnen und Bürgern die Mindestvoraussetzungen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern (Existenzminimum).