Antwort 13.03.2023 von Ulrike Bahr SPD
Der Bundestag hat das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet, die Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Davon profitieren auch Rentner:innen.
Der Bundestag hat das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet, die Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Davon profitieren auch Rentner:innen.
Wir haben andere Rahmenbedingungen als Belgien und können das nicht 1:1 umsetzen. Ihre Idee wird aufgegriffen, diskutiert und ggf. einfließen

Diese wird aber nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt, sondern Sie können diese über die Einkommenssteuererklärung gelten machen.
Die Einkommensentwicklung wird in Deutschland nicht staatlich vorgegeben, sie ist idR. Sache der Tarifpartner bzw. der Aushandlung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.