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Ich bleibe zwar Mitinhaberin des Unternehmens, bin aber nicht mehr im operativen Geschäft tätig und habe entsprechend auch keinen Einblick in Aufträge oder Anfragen. Ich beziehe kein Gehalt bzw. erhalte keine Gewinnbeteiligung o.Ä.
Ich habe im Januar 2024 einen fertigen Entwurf zum Transparenzgesetz dem Koalitionspartner vorgelegt und stehe seither für Verhandlungen bereit.
weshalb Senat und Lig keine Transparenz zum neuen Erbbauzins herstellen, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich werde allerdings gerne nachhaken.
Die Informationen zur Höhe des Erbbauzinses ist als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der Vertragsparteien geheim zu halten.