In der Tat gibt es umfangreichen Reformbedarf im Berufsrecht der Gesundheitsfachberufe. Dazu gehört die Neu-Regelung von Kompetenzen, von Ausbildungsinhalten aber auch die Definition und Anerkennung neuer Berufe.
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Wir Grüne unterstützen grundsätzlich künstlerische Therapien und schlagen vor, dafür einheitliche Qualitätsstandards etablieren.

Es bedarf einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit klar definiertem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld. Ausbildungsstandards, Qualifikationsniveau und Vergütungsrahmen müssten ebenfalls geregelt werden, um Qualität, Sicherheit und Professionalität in diesem Bereich sicherzustellen.
Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen. Hierfür bedarf es einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit einem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld.
Frau Zeulner ist überzeugt, dass, nachdem nun so viel Aufmerksamkeit und Zeit der stationären Versorgung gewidmet wurde, endlich auch andere Bereiche wie die eben die therapeutischen Berufe und deren Leistungen für die Versorgung der Menschen wieder in den Fokus genommen werden müssen.