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Wie soll bei einer Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die MGV verhindert werden, dass infolge wirtschaftlicher Begrenzungen Therapieplätze für gesetzlich Versicherte wegfallen?

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Helge Lindh
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Frage von Anna H. •

Wie soll bei einer Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die MGV verhindert werden, dass infolge wirtschaftlicher Begrenzungen Therapieplätze für gesetzlich Versicherte wegfallen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage zu der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere der initial geplanten Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die MGV.

Dass psychotherapeutische Versorgung nicht unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck geraten darf, unterstreiche ich ausdrücklich. Gerade in einem Bereich, in dem verlässliche Beziehungen, Kontinuität und ausreichend verfügbare Behandlungszeit zentral sind, wären Fehlanreize mit Blick auf die Versorgung besonders problematisch.

Nach aktuellem Stand ist im Unterschied zu den früheren Empfehlungen der Kommission beziehungsweise dem vorangegangenen Referentenentwurf eine Rückführung der Psychotherapie in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung im Kabinettsbeschluss nicht mehr vorgesehen. Dass psychotherapeutische Leistungen damit weiterhin extrabudgetär vergütet werden sollen, begrüße ich ausdrücklich.

Gleichzeitig sieht der Kabinettsbeschluss weiterhin eine Begrenzung der Ausgabendynamik im psychotherapeutischen Bereich vor. Dies ist aus meiner Sicht gerade mit Blick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der psychischen Gesundheitsversorgung kritisch zu bewerten. Wo Versorgung ausgebaut werden soll, dürfen neue finanzielle Deckelungen nicht dazu führen, dass notwendige Behandlungskapazitäten faktisch eingeschränkt oder Fehlanreize zulasten sinnvoller Versorgungsformen geschaffen werden.

Während meine Fraktion und ich diese Reform als unabdingbar ansehen, um dem drohenden Anstieg der Beitragssätze entgegenzuwirken, ist für uns eine rote Linie klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen, und sie dürfen keinesfalls dazu führen, dass sich der Zugang zur notwendigen Versorgung und Prävention verschlechtert.

Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren. Die einzelnen Maßnahmen werden aktuell intensiv diskutiert und auf ihre Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit geprüft. Meine Fraktion und ich werden hier höchsten Wert darauf legen, dass die initialen Kosten der Reformen sozial gerecht verteilt werden, ohne dass einzelne Gruppen zu stark belastet werden.

Im Laufe der jetzt anstehenden Beratungen und Diskussionen, in die ebenfalls Anhörungen von fachspezifischen Expertinnen und Experten einfließen, werden genau solche Fragen und Punkte besprochen. 

Sehr geehrte Frau H., ich danke Ihnen noch einmal für Ihr Schreiben. Ich werde Ihren Impuls in die anstehenden Prozesse mitnehmen. Diese Reform ist keineswegs ein Abnickerverfahren, und ich versichere Ihnen, dass meine Fraktion und ich bei dieser unabdingbaren Reform Bezahlbarkeit, soziale Gerechtigkeit und persönliche Perspektiven nicht aus den Augen verlieren werden.

Herzlichst
Helge Lindh, MdB

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