Was werden Sie tun, damit durch die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen kein Praxissterben stattfindet und die Versorgung psychisch Kranker schlimmstenfalls zusammenbricht?
Sehr geehrte Frau Moll, wie sollen wir unsere psychotherapeutischen Praxen noch wirtschaftlich führen können, wenn psychotherapeutische Leistungen nun auch noch budgetiert werden?
Die Unkosten für die Führung der Praxen steigen jährlich immens und umfassen Miete, Fahrkosten, Fortbildungen, Versicherungen, EDV und Datenschutz. hinzu kommen Urlaubs- und Krankenzeiten, die wir auch noch abdecken müssen. Meine monatlichen Betriebskosten plus Versicherungen etc. umfassen mitllerweile 6000.- Euro. Weiterhin ist die Versorgung psychisch kranker Menschen, immerhin ca. ein viertel der deutschen Bevölkerung, seit Jahren nicht ausreichend abgedeckt, auch dieser Zustand wird von Jahr zu Jahr schlimmer. Auf halbem Sitz biete ich GKV-Patienten pro Woche 25 Sitzungen an, was bezüglich der Nachfragen bei weitem nicht ausreicht. Wenn eine Budgetierung kommt, fürchte ich, die Praxis wegen Unwirtschaftlichkeit schließen zu müssen und auch daher keine Nachfolgerin mehr zu finden.
Sehr geehrte Frau B.,
in Ihrer Frage sprechen Sie die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen an. Dieser ist ein Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit, welche im April ihren Bericht mit 66 Vorschlägen zu Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt hat. Die Finanzkommission Gesundheit begründet ihren Vorschlag zur Rückführung der Psychotherapie in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zwar mit einer starken Ausgabensteigerung, erklärt aber auch selbst, dass "eine stärkere Einbindung in die MGV die finanziellen Anreize für eine Ausweitung psychotherapeutischer Behandlungskapazitäten verringern könnte".
Seit längerer Zeit ist bereits ein Anstieg bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen erkennbar. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern darauf geeinigt die mentale Gesundheit zu stärken und die Versorgung zu verbessern. Eine Verschlechterung der Versorgung gilt es unbedingt zu vermeiden.
Die von Ihnen angesprochenen Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen ist Bestandteil des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Hier liegt bislang nur der Gesetzesentwurf vor - eine finale Entscheidung gibt es noch nicht. Während des parlamentarischen Verfahrens, welches jetzt beginnt, werden wir das Gesetz im Ganzen kritisch prüfen. Meine Fraktion und ich werden uns weiterhin dafür einsetzten, dass die psychotherapeutische Versorgung gesichert bleibt. Die Rückmeldungen aus der Praxis, auch bezüglich der eigenen Finanzierungssituation, nehmen wir dabei sehr ernst.