Wie vereinbart die SPD die Budgetierung von Psychotherapie mit ihrer Verantwortung, wenn sie nachweislich den Zugang verschlechtert und Menschen länger ohne Behandlung bleiben?
Sehr geehrte Frau Moll, Sie betonen, dass die psychotherapeutische Versorgung gesichert bleiben und keine Verschlechterung eintreten soll. Wie soll das mit der beschlossenen Budgetierung erreicht werden? Aus der Versorgungspraxis ergibt sich: Die Budgetierung selbst führt bereits dazu, dass bei begrenzten Kapazitäten (z. B. ca. 24 Therapieplätze pro Woche) etwa 5–6 Plätze nicht mehr für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen. Das entspricht einer Reduktion der GKV-Kapazität von ca. 20–25 %.
Zusätzlich entstehen durch die gleichzeitige Absenkung bzw. den Wegfall von Zuschlägen (KZT, TSS) sowie die geringere Vergütung im GKV-Bereich strukturelle Anreize, mehr Privatpatient:innen zu behandeln, da diese wirtschaftlich attraktiver sind (Differenzen von ca. 40–50 € pro Sitzung in der Kurzzeittherapie). Damit entsteht neben der direkten Verknappung durch Budgetierung eine zusätzliche Verschiebung von Behandlungskapazitäten zulasten der GKV-Versicherten.
Sehr geehrte Frau E.
vielen Dank für die Frage.
In der vergangen Woche hat das Bundeskabinett dem Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz zugestimmt. Damit liegt nun ein Gesetzesentwurf vor. Das bedeutet auch, dass noch keine finale Entscheidung - also auch kein Beschluss - über die im Gesetzesentwurf genannten Maßnahmen gefallen ist. Die parlamentarische Arbeit beginnt nun erst. Wir werden den vorliegenden Entwurf kritisch prüfen und darauf zu achten, dass sich die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland nicht verschlechtert. Hinweise wie Ihre fließen dabei mit in die Beratungen ein. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz muss ausgewogen gestaltet werden, gleichzeitig aber auch sicherstellen, dass das Gesundheitssystem weiterhin verlässlich und bezahlbar bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Moll