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Wie stehen Sie zur Rücknahme der Kurzzeittherapiezuschläge bei der ambulanten Psychotherapie?

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Frage von Gunnar R. •

Wie stehen Sie zur Rücknahme der Kurzzeittherapiezuschläge bei der ambulanten Psychotherapie?

Im GKV-Stabilisierungsgesetz soll der Zuschlag der Kurzzeittherapie ab 1.1.27 nicht mehr vergütet werden. Dieser wurde eingeführt, damit mehr Kurzzeittherapien durchgeführt werden, was auch erfolgt ist. Wie ist Ihre Haltung dazu und wie werden Sie diese im Gesundheitsausschuss vertreten?

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