Wie stehen Sie zur Rücknahme der Kurzzeittherapiezuschläge bei der ambulanten Psychotherapie?
Im GKV-Stabilisierungsgesetz soll der Zuschlag der Kurzzeittherapie ab 1.1.27 nicht mehr vergütet werden. Dieser wurde eingeführt, damit mehr Kurzzeittherapien durchgeführt werden, was auch erfolgt ist. Wie ist Ihre Haltung dazu und wie werden Sie diese im Gesundheitsausschuss vertreten?
Weitere Fragen an Claudia Moll
Meine Fraktion und ich werden uns weiterhin dafür einsetzten, dass die psychotherapeutische Versorgung gesichert bleibt.
Wir werden den vorliegenden Entwurf kritisch prüfen und darauf zu achten, dass sich die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland nicht verschlechtert
Betreffend der psychotherapeutischen Versorgung werden wir dabei darauf zu achten, dass es zu keiner Beschränkung des Angebots kommt
Seit längerer Zeit ist bereits ein Anstieg bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen erkennbar.