Antwort 04.07.2024 von Bärbel Bas SPD
Das Ruhegehalt des Bundespräsidenten wird nicht mit anderen Ruhegehältern addiert
Das Ruhegehalt des Bundespräsidenten wird nicht mit anderen Ruhegehältern addiert
Insofern dürften Sie im kommenden Jahr erneut eine überdurchschnittliche Rentenerhöhung erwarten, weshalb ich um Ihre Geduld bitte.
Heute bekam ich dazu eine Antwort, die ich gerne an Sie weiter leite. Danach können Beamtinnen und Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre die aktuell bereits freiwillig gesetzlich versichert sind, innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem 01.02.2024 statt der individuellen Beihilfe die Gewährung der pauschalen Beihilfe beantragen
Ich bedanke mich für Ihre Anfrage und bitte Sie eine E-Mail an mein Abgeordneten Büro zu senden.