Wenn dies nicht der Fall ist, muss natürlich auch die Möglichkeit bestehen, die Staatsangehörigkeit in besonders gravierenden Fällen wieder abzuerkennen, um Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden.
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Antwort 21.01.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 04.02.2025 von Gregor Gysi Die Linke
Ich habe lediglich die Leute in den Südstaaten zitiert. Es ist kein Ausdruck, den ich selbst verwende.
Antwort 28.01.2025 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Außerdem hat sie im Rahmen eines Interviews mit dem SPIEGEL Stellung zu den Vorwürfen bezogen.
Antwort 12.01.2025 von Stephan Brandner AfD
Nein, natürlich nicht.
Antwort 08.01.2025 von Carsten Brodesser CDU
Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.
Antwort 31.12.2024 von Thorsten Frei CDU
ehrlicherweise kenne ich die Erwägungen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nicht abschließend, habe aber die sehr kontroversen Debatten dazu mitverfolgt.