Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Antwort 30.01.2025 von Franziska Kremer FDP

Immobilien sind durch bereits versteuertes Geld vergangener Generationen errichtet worden. Der Staat sollte sich hier dementsprechend zurückhalten.

Portrait von Roman Schulte
Antwort 11.02.2025 von Roman Schulte BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ja!

Portrait von Judith Skudelny
Antwort 05.02.2025 von Judith Skudelny FDP

Es freut mich sehr, wenn junge Menschen sich so intensiv mit politischen Themen auseinandersetzen.

Portrait von Jasmina Hostert
Antwort 14.02.2025 von Jasmina Hostert SPD

Normalerweise gilt in diesem Fall ein relativ weitreichender Freibetrag. In der Regel beträgt dieser pro Kind 400.000€ bei Erbschaften durch ihre Eltern, auch bei Aktienvermögen (§16 ErbStG). Die Steuerpflicht beginnt erst ab dem ersten Euro jenes Betrages, der über den gesetzlich festgelegten Freibetrag hinausgeht.

Frage von Elisabeth W. • 13.01.2025
Ist Erben eine Form der Altervorsorge?
Portrait von Franc Dierl
Antwort 14.01.2025 von Franc Dierl CSU

Die Erbschaftssteuer ist aktuell die einzige Steuerart die auf bereits versteuertes Einkommen nochmals Steuern erhebt – eigentlich bereits ein Widerspruch in sich und fragwürdig.