
Antwort 30.01.2025 von Franziska Kremer FDP
Immobilien sind durch bereits versteuertes Geld vergangener Generationen errichtet worden. Der Staat sollte sich hier dementsprechend zurückhalten.

Immobilien sind durch bereits versteuertes Geld vergangener Generationen errichtet worden. Der Staat sollte sich hier dementsprechend zurückhalten.
Ja!
Es freut mich sehr, wenn junge Menschen sich so intensiv mit politischen Themen auseinandersetzen.
Normalerweise gilt in diesem Fall ein relativ weitreichender Freibetrag. In der Regel beträgt dieser pro Kind 400.000€ bei Erbschaften durch ihre Eltern, auch bei Aktienvermögen (§16 ErbStG). Die Steuerpflicht beginnt erst ab dem ersten Euro jenes Betrages, der über den gesetzlich festgelegten Freibetrag hinausgeht.
Die Erbschaftssteuer ist aktuell die einzige Steuerart die auf bereits versteuertes Einkommen nochmals Steuern erhebt – eigentlich bereits ein Widerspruch in sich und fragwürdig.