Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Vergabe eines „Bachelor of Laws“ in Bayern durchaus möglich ist.
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Da es sich um eine Ausnahmeregelung handeln würde, kann dafür kein Bundesgesetz geändert werden. Ausnahmefälle werden nicht in Bundesgesetzen aufgenommen. Als Ausnahmeregelungen sind im Gesetz nur für Notstände, wie zum Beispiel Terrorismus oder Katastrophenfälle vorgesehen.
In Bayern haben wir uns klar für die Beibehaltung des juristischen Abschlusses durch ein erstes und zweites Staatsexamen entschieden. Ich sehe deshalb keinen Raum für die Einführung einer Bachelor-Bezeichnung in diesem Bereich, da dies letztendlich die juristischen Staatsexamina entwerten würde.
Die Frage liegt nicht in meinem fachlichen Zuständigkeitsbereich und meinem politischen Schwerpunkt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Kollegen.
Aktuell gibt es daher hierzu keine Bestrebungen. Gleichwohl werde ich mir die Angelegenheit anschauen.