Damit wird auch eine umfangreiche Begründung einhergehen, die die allermeisten Fragen und Fallstricke beantworten dürfte.
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Die Ausgestaltung des Steuerrechts zu Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen liegt im Verantwortungsbereich des Bundes.
Ihre Sorge, dass eine heute vertretene Position unter Haushaltsdruck oder in Koalitionsverhandlungen aufgeweicht werden könnte, verstehe ich als berechtigten Maßstab für politische Glaubwürdigkeit.
Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Ich rate zunächst, den notwendigen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums abzuwarten. Damit wird auch eine umfangreiche Begründung einhergehen, die die allermeisten Fragen und Fallstricke beantworten dürften. Ohne Gesetzentwurf fehlt die Grundlage für eine sachliche Diskussion.