Antwort 29.02.2024 von Hakan Demir SPD
Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 werden für die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren notwendig sein. Bei der regulären Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren bleibt es beim Sprachniveau B 1.
Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 werden für die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren notwendig sein. Bei der regulären Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren bleibt es beim Sprachniveau B 1.
Wer dauerhaft zu uns kommt, aus welchen Gründen auch immer, sollte die Sprache erlernen, um integriert werden und gesellschaftlich teilhaben zu können.
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug auch erst nach der Einreise erbracht werden kann.

A1 Sprachzertifikat Familienzusammenzug