Antwort 20.05.2024 von Philipp Hartewig FDP
Es liegt bereits ein Gesetzesentwurf vor, der einen Anspruch des Miteigentümers gegen die WEG auf Installation eines Balkonkraftwerks statuiert.
Es liegt bereits ein Gesetzesentwurf vor, der einen Anspruch des Miteigentümers gegen die WEG auf Installation eines Balkonkraftwerks statuiert.
Die Vorverlegung des Vorkaufsrechts könnte zu einer spekulativen Preisgestaltung und Marktverzerrung auf dem Rücken der Kommunen führen.
Die Anschaffung einer Wohnimmobilie ist für viele Menschen eine der größten und bedeutendsten Investitionsentscheidungen in ihrem Leben.
Eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes [...] ist derzeit nicht geplant. So eine Sonderregelung würde die Regelungssystematik des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) durchbrechen, das sich an vergleichbaren Situationen im Verbandsrecht orientiert.