sofern Sie mit Ihrer Anfrage auf die Dynamisierung der SED-Opferrente abzielen, die im Koalitionsvertrag vereinbart ist, so ist diese nach wie vor festgeschriebenes Ziel dieser Wahlperiode.
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Sollten Sie mit der „Opferrente“ nicht die Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG beziehungsweise SGB XIV gemeint haben, sondern die Entschädigung für Opfer der SED-Diktatur, so weise ich darauf hin, dass hierfür das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig ist.
Sollten Sie mit der „Opferrente“ nicht die Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG beziehungsweise SGB XIV gemeint haben, sondern die Entschädigung für Opfer der SED-Diktatur, so weise ich darauf hin, dass hierfür das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig ist.
Das Ziel des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) ist auf den Ausgleich erheblicher Nachteile im Beruf oder in einem berufsbezogenen Ausbildungsverhältnis gerichtet, die Personen in der ehemaligen DDR aufgrund politischer Verfolgung durch das SED-Regime erlitten haben.
So ist die Dynamisierung der Opferrenten zwar ein wichtiger Schritt, jedoch aus unserer Sicht wünschenswert, dass der Inflation Rechnung getragen wird.
Da mir hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber keine näheren Informationen vorliegen, kann ich Ihnen diesbezüglich aktuell leider keine belastbare Auskunft geben.