Antwort 05.11.2025 von Thorsten Frei CDU
Freiberufler und Selbständige, die über Jahrzehnte eigenverantwortlich vorsorgen, erhalten keine steuerliche Entlastung, obwohl ihr Weiterarbeiten volkswirtschaftlich ebenso wünschenswert ist.
Freiberufler und Selbständige, die über Jahrzehnte eigenverantwortlich vorsorgen, erhalten keine steuerliche Entlastung, obwohl ihr Weiterarbeiten volkswirtschaftlich ebenso wünschenswert ist.
Einerseits wollen wir vermeiden, dass durch die Wahl des Renteneintrittsalters Steuern umgangen werden können. Andererseits wollen wir den Sinn und Zweck beispielsweise der Flexi-Rente nicht unterlaufen.
Eine komplette Ausweitung macht unserer Auffassung nach daher erst dann in Gänze Sinn, wenn auch die Einzahlungspflicht auf alle Erwerbstätigen ausgeweitet wird.