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Ein Rentenbeginn nach 45 Arbeitsjahren und unabhängig vom Lebensalter, wie Sie ihn vorschlagen, könnte bei einem frühen Eintritt ins Arbeitsleben und durchgängiger Beschäftigung einen Rentenbeginn bereits mit Anfang 60 ermöglichen. Dieser deutlich frühere Rentenbezug als nach geltendem Recht würde zu erheblichen finanziellen Belastungen für die übrigen Mitglieder der Solidargemeinschaft führen, weshalb ich ihn nicht in Aussicht stellen kann.
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung zuzulassen, um die ansonsten entstehenden Lücken zu schließen.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer. Inwiefern Rentnerinnen und Rentner von Ausnahmeregelungen profitieren können, muss im Einzelfall entschieden werden.