Antwort 16.03.2021 von Konstantin Kuhle FDP
(...) Richtig ist, dass die Durchführung der nach dem Bundeswahlgesetz erforderlichen Aufstellungsversammlungen in Pandemiezeiten Gegenstand der Beratungen im Innenausschuss und im Bundestag war. (...)
(...) Richtig ist, dass die Durchführung der nach dem Bundeswahlgesetz erforderlichen Aufstellungsversammlungen in Pandemiezeiten Gegenstand der Beratungen im Innenausschuss und im Bundestag war. (...)
(...) Für eine Landesliste sind nun nur noch 500 statt 2000 Unterschriften notwendig, für eine Einzelbewerbung 50 statt 200. (...)
(...) Die von den kleineren Parteien gesehene Problematik mit den Unterschriftensammlungen wegen der Pandemielage ist bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen gewesen. (...)
(...) Eine Wahl des Generalbundesanwalts ist mE im Gefüge des Staatsaufbaus und der -organisation nicht angezeigt. (...)
(...) Die Pandemie stellt Politik wie Gesellschaft vor bisher nicht gekannte Herausforderungen (...)