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Durch das genannte Rundschreiben wurde der Rechtsweg für klagewillige Beamte in keiner Weise beschnitten.
Die Ressortabstimmung zum BBVAngG dauert momentan noch an. Die beteiligten Ministerien haben weiteren Abstimmungsbedarf. Als SPD sind wir nicht an einer weiteren Verzögerung interessiert und drängen auf einen baldigen Abschluss der Gespräche.
Eine Diskussion über die Möglichkeiten einer anderen Eingruppierung und möglicher Aufstiegschancen halte ich deshalb für gerechtfertigt.
Eine Besoldung nach A6 erscheint aufgrund der Wichtigkeit der Arbeit eher zu gering, zumal für den Verbraucherschutz an anderer Stelle sehr viel Geld ausgegeben wirkt, was sicherlich auch Marketingstrategien beinhaltet.
Die Steigerung der Attraktivität des Berufes könnte helfen, dem Personalmangel zu begegnen.