(...) ein wichtiges Rückgrat der Energiewende in Bayern sind Windräder der 3-Megawatt-Klasse mit einer Gesamthöhe von bis zu 200 Meter. Die durch das Bundesimmissionsschutzgesetz vorgegebenen Regelungen ergeben in der Praxis meistens Schutzabstände zwischen 600 und 1.000 Meter zwischen Windrad und Wohnbebauung. (...)
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Die Werte des Infraschalls von Windkraftanlagen sind im Vergleich mit Autos oder Flugzeugen wesentlich niedriger. Auch im Nahbereich ist der erzeugte Infraschall für die Gesundheit der Menschen unbedenklich.
(...) Gerne nehme ich zu Ihrer konkreten Frage Stellung: Die Nutzung der Windenergie findet in Deutschland nicht in Wäldern statt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit schützenswert sind (Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete usw.). Momentan stehen von den knapp 30.000 Windrädern nur 1.850 auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen. (...)
(...) Sie haben mit Ihren Ausführungen recht, dass in Bayern die so genannte H10-Regelung gilt, die einen Abstand von mindestens der 10-fachen Nabenhöhe vorsieht. Da es im Saarland bis dato keine entsprechende Regelung des Mindestabstandes gibt, greifen hier subsidiär die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. (...)
(...) Wir Grüne setzen auf Windenergie, weil wir das Klima schützen wollen. Schreitet die Erdüberhitzung im heutigen Tempo voran, werden wir eines Tages den Vorwurf unserer Kinder und Enkelkinder bekommen, warum wir nichts für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen unternommen haben. (...)
(...) Land, Kreis und Kommune sollten sich aus unserer Sicht in der Planung eng abstimmen, um die geeignetsten Flächen auszuwählen und zu priorisieren. Dazu wäre es hilfreich, wenn in jedem Bundesland, in jedem Landkreis und in jeder Region der Regionalplanung geeignete Standorte zur Windenergienutzung ermittelt würden. Hierbei könnten dann Flächen z.B. mit einem Anteil von 2 Prozent der jeweils beplanten Fläche als Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebiet ausgewiesen werden. (...)