In meiner Fraktion bestanden von Beginn an inhaltliche Bedenken gegen Frauke Brosius-Gersdorf, insbesondere zu ihrer Haltung zu § 218 StGB und dem Kopftuchverbot.
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Ich sehe weder eine, wie Sie schreiben „rechtswissenschaftlich fundierte“ Position, noch eine „gesellschaftliche Mehrheitsfähigkeit“ der Positionen von Frau Brosius-Gersdorf
Die Verantwortung dafür trägt insbesondere Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender, auf dessen Wort sich nun weder Koalitionspartner*innen noch andere demokratische Fraktionen verlassen können.
Ich habe auch schon am 11.07.2025 die drei Vorschläge für das Bundesverfassungsgericht unterstützt und hätte bei einer Wahl für alle drei Kandidat:innen gestimmt.
Sehr geehrte Frau L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.
Dass Frau Brosius-Gersdorf sich nun dazu entschieden hat, ihre Kandidatur zurückzuziehen, ist aus unserer Sicht ein respektabler Schritt. Damit hat sie persönliche Größe gezeigt und einen Beitrag zur Wahrung des Ansehens des Bundesverfassungsgerichts geleistet.