Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition enthält zum Thema pauschale Beihilfe keine Aussage, weshalb es nicht zu den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung zählt
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Ja, für eine verfassungsgemäße Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten werde ich mich einsetzen.
Grundsätzlich ist es so, dass es in Deutschland kein einheitliches Beamtenrecht gibt. Aufgrund der föderativen Struktur Deutschlands regeln die Länder ihr Beamtenrecht einschließlich der Bezahlung ihrer Bediensteten und der Sicherung in Krankheits- und Pflegefällen in eigener Zuständigkeit.
Zu unserem Konzept der Bürgerversicherung gehört, dass bisher Privatversicherte wählen können, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln oder weiterhin privat versichert sein möchten.
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren auch zahlreiche Verbesserungen für Beschäftigte beschlossen, die keine Beamten sind
Eine Ungleichheit besteht nicht. Der § 94 SGB XII gilt für Beamte wie für Nicht-Beamte. Für alle gilt, dass ein Rückgriff auf die Kinder pflegebedürftiger Eltern, welche SGB XII-Leistungen bezogen haben, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro erfolgt.