Antwort ausstehend von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 09.04.2026 von Christoph Ploß CDU
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart.
Antwort 01.04.2026 von Klaus Mack CDU
Die Entscheidung traf die Selbstverwaltung – entscheidend ist jetzt, Versorgungslücken zu vermeiden, damit keine zusätzlichen Folgekosten entstehen.
Antwort ausstehend von Sybilla Nitsch SSW
Antwort 06.05.2026 von Truels Reichardt SPD
Ich sehe die Honorarkürzung kritisch: Sie belastet die Versorgung. Der Bundestag kann sie nicht direkt aufheben, politischer Druck bleibt aber nötig.
Antwort 27.04.2026 von Denise Loop BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken inakzeptabel.