Ich persönlich bin auch dafür, sehr wohlhabende Menschen und große Konzerne stärker an der Finanzierung der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben in die Pflicht zu nehmen
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Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten.
Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Ich möchte Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, zu wenden.
Seien Sie versichert, dass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und die Beschlüsse des Deutschen Bundestages selbstverständlich im Regierungshandeln berücksichtigt werden.
Inwiefern sich das jüngst verabschiedete Entlastungspaket für Sie persönlich auswirkt, ist auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums dargestellt: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/mehr-entlastungen-ein-plus-fuer-alle.html