Antwort 29.11.2023 von Beatrix von Storch AfD
Meine Antwort auf Ihre Frage wurde von Abgeordnetenwatch leider abgelehnt.
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Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Der Schutz von Flüchtlingen ist umfassend völkerrechtlich geregelt – u.a. durch die Genfer-Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
Ich halte von der Doppel- und Mehrstaatigkeit als Regelfall nichts. Die im Staatsangehörigkeitsrecht vorgesehene Regelhaftigkeit der Abgabe der alten Staatsangehörigkeit hat sich in meinen Augen bewährt.
Erstens hat sich die bestehende Rechtslage, die eine Vermeidung der Mehrstaatigkeit als Regelfall vorsieht, aus meiner Sicht bewährt.