Hallo, Frau Fischer,
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(...) es ist gut, dass Sie dem Tabakkonsum den Rücken gekehrt haben. Die E-Zigarette schont im Besonderen Mitbürger vor dem Passivrauchen. Allerdings gibt es nur wenige Langzeitstudien über die gesundheitlichen Auswirkungen der E-Zigarette, so dass es derzeit keine klare Einordnung gibt. (...)
(...) Das es hier unterschiedliche Auffassungen gibt, wie man das E-Dampfen einzustufen hat zeigt bereits die Frage ob das E-Dampfen als Arzneimittel gewertet werden soll. Hier sind sich die Gerichte nach meinem Kenntnisstand bisher einig, dass das E-Dampfen nicht unter die Arzneimittel fällt und somit nicht verboten werden kann. (...)
(...) Daher ist es auch schwierig die Langzeitfolgen bzw. die Folgen des Passiv-Rauchens abzusehen. Bis zum Erscheinen einer Studie mit den gesundheitlichen Folgen auf Dritte (also "Passiv-Raucher") ist die Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes auf die E-Zigarette erst einmal sinnvoll. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachfrage. Derzeit habe ich noch keine abschließenden Meinung, zu der von Ihnen angesprochenen E - Zigarette. (...)
