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Soziale Gerechtigkeit bedeutet nicht nur, dass der Staat faire Leistungen für Hilfebedürftige bereithält, sondern auch, dass der Staat gegenüber den Steuerzahlern gerecht ist und mit deren Geld verantwortungsvoll umgeht.
Kein Erkenntnisinteresse zu erkennen
Gemäß § 75 Absatz 1a Satz 4 SGB V darf die Wartezeit auf einen Behandlungstermin beim Facharzt für gesetzlich Krankenversicherte vier Wochen nicht überschreiten.
Verantwortlich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind vor allem die Bundesländer, wobei auch der Bund für das Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie an den Bundeswasserstraßen verantwortlich zeichnet. Die Bundesländer beschließen entsprechende gesetzliche Regelungen und stellen finanzielle Unterstützung bereit.
Die Regelbedarfe werden jeweils zum 1. Januar fortgeschrieben.