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Die aktuelle Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll dazu beitragen, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beiträge zu stoppen. Beamtinnen und Beamte sind davon grundsätzlich nicht betroffen, sofern sie nicht gesetzlich versichert sind.
Nach der Ablehnung im Bundesrat wird die Entlastungsprämie für Beschäftigte derzeit nicht weiterverfolgt.
Bei der Beurteilung, ob die Bezüge angemessen sind, hat der Staat einen großen Entscheidungsspielraum.
Eine Entscheidung dazu ist noch nicht getroffen. Es gibt gute Gründe für und gegen eine solche Prämie im öffentlichen Dienst.
Es ist richtig: In der Privatwirtschaft gibt es solche Anrechnungsmodelle nicht, da dort Löhne nach dem Marktprinzip und nicht nach dem Alimentationsprinzip gezahlt werden. Das Besoldungsrecht ist jedoch ein öffentlich-rechtliches Treueverhältnis.