Aus meiner Sicht ist der Vorschlag von Carsten Linnemann, Lehrkräfte künftig nicht mehr zu verbeamten, der falschen Weg
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Das Thüringer Finanzministerium sieht sich durch stark steigende Versorgungsausgaben vor große Herausforderungen gestellt.
In dieser Frage braucht es eine sachliche Debatte mit Respekt vor denen, die täglich für den Staat arbeiten, statt pauschaler Rundumschläge.
Die pauschale Beihilfe war von Beginn an für neu eingestellte Beamtinnen vorgesehen, nicht rückwirkend für alle bereits im Dienst stehenden Beamte.
Der in Ihrer Anfrage erwähnte Fall einer Duisburger Lehrerin, die über 16 Jahre hinweg trotz Krankschreibung ihr volles Gehalt bezog, ist zwar ein Extrembeispiel, verdeutlicht jedoch die Rechtslage: Solange ein Beamter oder eine Beamtin dienstunfähig ist, aber noch nicht in den Ruhestand versetzt werden kann – sei es aus medizinischen oder rechtlichen Gründen –, besteht der Anspruch auf Besoldungsfortzahlung
Wichtig für Sie: Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der CDU nur darauf verständig, die Wahlfreiheit zu Pauschale Beihilfe/GKV/PKV für neu-verbeamtete Personen einzurichten. Ihre Person ist demnach nur betroffen insofern Sie neu verbeamtet werden. Falls Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, gilt das für Sie nicht.