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Grundsätzlich kann es im Rahmen von Sparmaßnahmen sinnvoll sein, Stellen abzubauen. Es gibt durchaus Bereiche, in denen dies möglich und auch sachgerecht sein kann.
Das besondere Treueverhältnis zwischen Staat und Beamten und die erworbenen Ansprüche auf Pensionen sind rechtlich geschützt.
Das zeigt sich für mich auch ein Stück weit daran, dass Sie in den vielen Jahren meiner politischen Arbeit der Erste sind, der sich daran stört.
In einer Zeit, in der wir Verwaltungsstrukturen vereinfachen und die gesetzlichen Krankenkassen langfristig tragfähig und beitragsstabil ausgestalten wollen, erscheint ein Ausbau von Parallelstrukturen nicht sinnvoll
Beamte besitzen im Unterschied zu anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Streikrecht. Das wird ausgeglichen.