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Der IGH wertete die anhaltende Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung einschließlich willkürlicher, teils lang anhaltender Inhaftierung als Verstoß gegen das Besatzungsrecht sowie gegen Art. 3 der Rassendiskriminierungskonvention.
Das IGH-Gutachten liefert in diesem Kontext eine wertvolle Grundlage, um die aktuelle Lage völkerrechtlich einzuordnen
Die Bundesregierung wird auch weiterhin mit allen diplomatischen Mitteln um Lösungen für die zahlreichen Konflikte in der Region ringen
Wir Grüne stehen fest zu Menschenrechten, zum humanitären Völkerrecht und den darin festgeschriebenen humanitären Prinzipien.