Antwort 30.09.2022 von Detlef Müller SPD
Für Wohngebäude soll ein Stufenmodell gelten: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter.
Für Wohngebäude soll ein Stufenmodell gelten: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um 5 Euro/Tonne im Brennstoffemissionshandel um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben wird. Die Folgeschritte verzögern sich damit auch um ein weiteres Jahr.
da wir uns der Probleme durch die steigenden Lebenshaltungskosten bewusst sind haben wir bereits mit zwei Entlastungspaketen gehandelt