Das ist Realität in Deutschland – und es ist ungerecht.
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Wir wollen, dass mehr Menschen in ihren eigenen vier Wänden leben. Deshalb werden wir unter anderem deutlich höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer einführen und die Kosten für energetische Sanierungen von der Erbschaftsteuer abzugsfähig machen.

Immobilien sind durch bereits versteuertes Geld vergangener Generationen errichtet worden. Der Staat sollte sich hier dementsprechend zurückhalten.
Ja!
Es freut mich sehr, wenn junge Menschen sich so intensiv mit politischen Themen auseinandersetzen.
Normalerweise gilt in diesem Fall ein relativ weitreichender Freibetrag. In der Regel beträgt dieser pro Kind 400.000€ bei Erbschaften durch ihre Eltern, auch bei Aktienvermögen (§16 ErbStG). Die Steuerpflicht beginnt erst ab dem ersten Euro jenes Betrages, der über den gesetzlich festgelegten Freibetrag hinausgeht.