Antwort 04.04.2025 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zweckbetriebe, die gemeinnützige Ziele verfolgen, sind steuerfrei. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zahlen Steuern, wenn Freibeträge überschritten werden.
Zweckbetriebe, die gemeinnützige Ziele verfolgen, sind steuerfrei. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zahlen Steuern, wenn Freibeträge überschritten werden.
Unser Parlamentarischer Geschäftsführer, Thorsten Frei, hat darauf am 27.2.25 schon sehr passend geantwortet, weshalb ich auf seine Antwort verweisen möchte
Die Überprüfung, ob die Verwendung von Steuermitteln der Allgemeinheit rechtmäßig erfolgt, ist eine Kernaufgabe des Parlaments, insbesondere der Opposition.
Ich habe meiner Antwort nichts hinzuzufügen.