Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes wird es inter* und nicht-binären Personen möglich sein, den Geschlechtseintrag im Pass ohne vorangehende psychiatrische Begutachtung per einfacher persönlicher Erklärung beim Standesamt streichen, oder aber in "divers" ändern zu lassen
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.08.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Änderung des Vornamens sollte dabei auch ohne eine Änderung des Geschlechtseintrages über eine persönliche Änderungserklärung an das Standesamt möglich sein
Antwort 26.07.2022 von Bettina Stark-Watzinger FDP
Der persönliche und direkte Kontakt mit den Bürgern ist mir wichtig. Daher wird die Plattform Abgeordnetenwatch, genauso wie andere ähnliche Angebote Dritter, von mir nicht genutzt.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 05.08.2022 von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Praxis basierend auf dem geltenden Recht kann von der Politik nicht einfach so geändert werden. Denn dafür müssen Gesetze geändert werden, deswegen ist eine Übergangslösung wohl sehr unwahrscheinlich.
Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es sind keine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes geplant. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, das Selbstbestimmungsgesetz schnellstmöglich zu beschließen.