Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Änderung des Vornamens sollte dabei auch ohne eine Änderung des Geschlechtseintrages über eine persönliche Änderungserklärung an das Standesamt möglich sein
Eine Änderung des Vornamens sollte dabei auch ohne eine Änderung des Geschlechtseintrages über eine persönliche Änderungserklärung an das Standesamt möglich sein
Der persönliche und direkte Kontakt mit den Bürgern ist mir wichtig. Daher wird die Plattform Abgeordnetenwatch, genauso wie andere ähnliche Angebote Dritter, von mir nicht genutzt.
Die Praxis basierend auf dem geltenden Recht kann von der Politik nicht einfach so geändert werden. Denn dafür müssen Gesetze geändert werden, deswegen ist eine Übergangslösung wohl sehr unwahrscheinlich.
Es sind keine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes geplant. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, das Selbstbestimmungsgesetz schnellstmöglich zu beschließen.