Antwort 16.07.2023 von Linda Teuteberg FDP
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine Regelung ein, die eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird
Sehr geehrter Herr M.,