Antwort 06.10.2020 von Thomas Blenke CDU
(...) das Kindeswohl explizit in der Verfassung zu verankern (...)
(...) das Kindeswohl explizit in der Verfassung zu verankern (...)
(...) 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es höchste Zeit, starke Kinderrechte auch sichtbar ins Grundgesetz aufzunehmen! (...)
(...) Nein, ich bin nicht der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz das Familienrecht untergraben. (...)
(...) fordern schon lange die Verankerung von Kinderrechten (...)
(...) Grundrechte stehen schon heute Kindern genauso zu wie Erwachsenen. Das Grundgesetz behandelt sie nicht als Objekt, sondern als Träger eigener Grundrechte. (...)