Teil der Staatsangehörigkeitsreform ist weiterhin (und wie im Koalitionsvertrag vereinbart), dass Kinder ausländischer Eltern, die seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen.
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Wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist, dann wird es keine Beibehaltungsgenehmigung mehr geben - doppelte Staatsbürgerschaften sind damit ja möglich.
Ich stimme Ihnen vor diesem Hintergrund auch zu, dass es sinnvoll ist - wie im Koalitionsvortrag vorgesehen - die Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis auf 3 Jahre abzusenken.
Das Gesetz sähe anders aus, wenn es von meiner Partei verfasst worden wäre. Ich bin froh, dass wir GRÜNE es kritisch begleiten und auf Verbesserungen drängen
Dazu zählen zum Beispiel Höchstgrenzen für die legale Einwanderung und eine auf beruflichen Qualifikationen basierende Auswahl der Menschen, die zu uns kommen dürfen.
Von deutscher Seite wird es in Zukunft keine Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr geben.