Ich habe dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zugestimmt, weil eine verlässliche Gesundheitsversorgung auch eine tragfähige Finanzierung braucht. Die Sorgen um die psychotherapeutische Versorgung nehme ich dennoch ernst.
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Die Kürzung der psychotherapeutischen Honorare ist kein Beschluss von Bundestag oder Bundesregierung. Über die Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung.
Das von Ihnen angesprochene Anliegen wird auf Bundesebene entschieden. Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen keinen Einfluss.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Bei der Psychotherapie zu sparen heißt, massiv Folgekosten zu produzieren.
Wir Grüne haben deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf